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Schwindel mit Adelstiteln

Adel

Nie war es leichter, einen adligen Namen nebst Titel zu bekommen und zu führen als heute. Diesen Eindruck gewinnt man zumindest, wenn man die verschiedenen, dubiosen bis fast schon kriminell zu nennenden Angebote speziell bei dem Auktionshaus Ebay durchforstet. Hier wird dem staunenden Betrachter mit unglaublicher Dreistigkeit allerlei wert- und nutzloser Plunder angeboten und wohl auch angedreht. Ich habe die Ebay-Startseite aufgerufen und als Suchbegriff "Adelstitel" eigegeben, (29.10.2008, 14:15 Uhr). Sage und schreibe 53 Treffer wurden mir angezeigt.

"300qm Moorland + ADELSTITEL + Wappen", für schlappe 299 Euro gleicher Preis für "Schloss-Besitzanteil + Adelstitel / Schloss Berga", "Adelstitel = GRAF von HOHENFELS = EDEL & SELTEN" soll für 39,90 Euro an den Mann gebracht werden, der angebliche "ADELSTITEL = Irischer oder Schottischer LORD" ist bereits für 29,90 Euro zuhaben.

"REALER TITEL= GRAF von LEUCHTENBERG = Adelstitel " zu € 49,90,

"NEU = LORD of CAMBRIDGE = ADELSTITEL" 29,90,

"* Adelstitel & Mitbesitz an einem Schloß *" für € 99,90
doch fast geschenkt, oder?

Auch nicht schlecht klingt
"ADELSTITEL: Gräfin / Graf von Eysselsberg, *Nobel-titel*" zu 29,90,
und wem das alles noch nicht paßt, der schustert sich seinen Adelstitel inklusive Wappen doch einfach selbst zusammen,
"EXCLUSIV: Ihr ADELSTITEL nach EIGENEM WUNSCH Zertifiziert vom ADELSVERBAND * Eigenes Wappen *" € 99,00.
Da bleibt kein Wunsch offen oder besser kein Auge trocken, vor Lachen. Aber sehen wir uns einmal das Angebot "* Adelstitel & Mitbesitz an einem Schloß *" für € 99,90 genauer an:
Hier mutiert ein längst (1646) ausgestorbener "Graf von Leuchtenberg" zu "Graf von Leuchtenberg zu Dunans Castle" mit Schloß in Schottland. Soviel geballter Blödsinn ist es wert, hier als Zitat wortwörtlich wiedergegeben zu werden. Hier der Angebotstext bei Ebay:
Zitat Anfang (incl. aller Fehler):

"Werden Sie Mitbesitzer eines Schlosses in Schottland.DUNANS CASTLE bekannt durch die Hochzeit des Popstars MADONNA und als Filmkulisse von HIGHLANDER
Werden Sie mit uns zum

  • Graf von Leuchtenberg zu Dunans Castle
  • Gräfin von Leuchtenberg zu Dunans Castle

Ein Name mit nachweislicher Geschichte.
Die Landgrafen von Leuchtenberg waren ein Adels- und Herrschergeschlecht des Mittelalters. Ursprünglich waren sie in Leuchtenberg, später in Pfreimd ansässig. Der Einflussbereich der Leuchtenberger reichte weit über die Grenzen ihrer Heimat in der Oberpfalz hinaus. Die Landgrafschaft war damit das größte nicht-wittelsbachische und nichtgeistliche Territorium in Bayern zu seiner Zeit. Das ursprüngliche Herrschergeschlecht starb 1646 mit Max Adam von Leuchtenberg aus.
Das Leuchtenberg-Palais in München, die Burg Leuchtenberg bei Weiden in der Oberpfalz bestätitgt die Geschichte dieses. 4micromax lässt diesen Edeltitel wieder auferleben.
Der Name wurde inzwischen beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und der UL Congregation Schweinfurt zur Verleihung überlassen. Eine bestätigte Urkunde der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Patent-und Markenamt ist Bestandteil des Lieferumfangs. Dieser Edeltitel wir Ihnen in Form eines Ordensnamens von der UL-C Schweinfurt als Namensergänzung bzw. Namenszusatz verliehen.
Der verliehene Edelname kann privat, sowie geschäftlich genutzt werden. Die UL-C Schweinfurt ist Congregation der "Church of Sevenplanes", Texas, USA und hat die gleichen Rechte wie deren Mutterorganisation.
Die UL Congregation Schweinfurt wurde als rein finanziell unterstützende Initiative von Personen aus verschiedenen Berufsgruppen angeregt und schließlich im Februar 2004 gegründet. Der Name soll die geschichtliche Aufgabe des Adels, sich für die Gesellschaft einzusetzen, getreu der Tradition "Noblesse oblige - Adel verpflichtet" verdeutlichen. Mit dem Großteil der Einnahmen werden weltweit Grundstücke aufgekauft um deren bauliche und wirtschaftliche Nutzung zum Zwecke des Naturschutzes zu verhindern.
So wurde die "Idee" geboren, allen Förderern der Congregation symbolisch den Namen "Graf von Leuchtenberg" zu verleihen; als Ausdruck der finanziellen Unterstützung zur Erreichung der Congregations-Ziele.
Ihr Mitbesitz:
Mit einem Teil der Einnahmen unterstützen wir den Wiederaufbau von DUNANs CASTLE. Der Ausbaustand kann tagesaktuell im Internet kontrolliert werden. Ihr Mitbesitz an DUNANs CASTLE ist zwar nur 2 square foot groß, ca. 61 qcm. Aber dies müssen Sie ja niemandem erzählen.
Ihr Mitbesitz kann NICHT baulich oder wirtschaftlich genutzt werden.
Dafür kann aber auch der Fiskus nicht darauf zugreifen.
Dunans Castle is located in Glendaruel (off the A886) in the Argyll and Bute region of Scotland.
WGS84: 56:4.3428N 5:8.9697W
Auf den Spuren von Highlander!
Eilean Dunan Castle liegt direkt auf dem Weg von Inverness zur Isle of Skye und diente als Filmkulisse von Highlander und liegt idyllisch direkt an einem Meeresarm.
Die jetzigen Besitzer Charles and Sadie Dixon-Spain haben das Schloss für 230.000 Pfund gekauft. Mit Spendengelder wird, das am 14.01.2001 durch ein Großfeuer zerstörte Schloss, wieder augebaut und renoviert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem hier zu erstehenden Titel nicht im direkten Sinne um einen Adelstitel handelt, der durch Adoption oder Geburt erlangt werden kann. Der Name selbst stammt von einer ehemaligen Adelsfamilie, und ist KEIN imaginärer Name. Seit dem 01.11.07 ist ein Eintrag in den Personalausweis und Reisepaß als Ordens-und Künstlername BUNDESWEIT nicht mehr möglich. Trotzdem ist das Führen dieser Titel weiterhin völlig gesetzeskonform.
Lieferumfang:
Ernennungsurkunde mit SIEGEL auf 200g m² schwerem Marmorkarton
Wappen zur geschäftlichen und privaten Nutzung
Ausführliche Info-Broschüre zum Titel und dessen Herkunft.Gebunden, wertvolle Optik.
NUR bei 4micromax:
Eine V.I.P. CARD weist Sie als Graf von Leuchtenberg aus.
Legimitation der UL-C Schweinfurt durch die Church of Sevenplanes Mutterorganisation (siehe Auktionsbild)
Patenturkunde der Bundesrepublik Deutschland.
Bilder und Lageplan von Dunans Castle

Auszug aus Wikipedia: Adelstitel
Der letzte Adelstitel Deutschlands wurde am 12. November 1918 an Kurt von Kleefeld (1881-1934) verliehen. Im Deutschen Reich gab es mit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 - keine Adelstitel mehr (Artikel 109). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen. Am 23. Juni 1920 verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Dieses Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte. Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich beibehalten, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Da die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es keine deutschen Fürsten von ... mehr, sondern nur noch Prinzen von ...

Die Adelstitel blieben in der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil des Familiennamens (Beispiel: Otto Graf Lambsdorff und nicht Graf Otto Lambsdorff), ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie z. B. "Durchlaucht", besteht nicht mehr. Weibliche Mitglieder dürfen den ehemaligen Titel, jetzigen Namensbestandteil, in der entsprechenden geschlechtsspezifischen Form verwenden.
Darüber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er im Gesellschaftlichen und bei der Ermittlung des Rangs im Protokoll immer noch Beachtung
(c) by 4micromax
Kategorie: Adel, Prinz, Fürst, Lord, Freiherr"
Zitat Ende.

Hier noch das zugehörige Bild:



Mal Hand aufs Herz und ganz ehrlich: Haben Sie jemals schon einen größeren Blödsinn gelesen? Aber damit nicht genug. Es kommt noch besser. Moorland. Es soll ja Menschen geben, die aus Sche...e Geld machen. Daß man mit Torf nicht nur heizen sondern auch Geld verdienen kann, ist auch nichts neues. Aber mit Moor ohne Umweg über die Torfgewinnung - das ist neu, und so funktioniert es
Zitat aus dem Angebot bei Ebay:
"300qm Moorland + Adelstitel + Wappen
Graf von [Wunschname] zu Hoya* Adelsverband zertifiziert
Beschreibung
Moorland zu verkaufen:
Erwerben Sie Land aus dem ehemaligen Herrschaftsbereich des Grafen von Hoya, welcher dieser Region in Niedersachsen den Namen gegeben hat: Grafschaft Hoya. Hierbei handelt es sich um ein historisch bedeutendes Moorlandareal in Deutschland, das direkt am nördlichen Grenzbereich des "Großen Moores" unweit von 31600 Uchte und ca. 60 Km südlich von Bremen liegt und parzelliert zum Verkauf steht. Das 127.972,00 qm große Gesamtobjekt ist als Moorfläche ausgewiesen und wird nun, nach dem Erwerb durch die Graf von Roit Liegenschafts- und Verwaltungsgesellschaft mbH, von dieser als privates Naturschutzgebiet ausgewiesen. Teilflächen von jeweils 300qm oder 600qm stehen zum Verkauf. Mit dem Erwerb einer Teilfläche tragen Sie dazu bei, die Schönheit einer sagenumwobenen, fast schon gespenstisch anmutendenUrnatur zu erhalten und den einmaligen Artenbestand des tiefen Moores zu sichern."
Und ein Stück weiter kommt es noch besser:
"Adelsname inklusive:
Graf von Roit "adelt" zudem ausgewählte Menschen als Teilhaber seines Landes mit dem Namen "Graf von Roit zu Hoya" oder "Graf von [Wunschname] zu Hoya" - inklusive Wappenrecht für Ihr redliches und zielgerichtetes Engagement (beim Adels-Wunschnamen erhalten Käufer zudem noch zusätzlich ein speziell nach ihren Wünschen entwickeltes Familienwappen und werden in das Wappenbuch des Adelsverbandes eingetragen). Erwerben Sie mit dem Land auch einen Namen, den Sie privat und geschäftlich als Ergänzung zu Ihrem Familiennamen frei nutzen mögen. Die Weise der Erlangung dieses Namenszusatzes, der dem Klang nach verbunden ist mit dem eines Adelstitels, lässt sich auch ableiten aus dem historisch belegten Recht der Edelherren zu Hoya, die sich den Namen "Graf von Hoya" aufgrund ihrer öffentlichen Bekanntheit unter diesem Namen und des reichen Landbesitzes eigenmächtig zugelegt haben und nicht wie landläufig vermutet durch Erbrecht oder Ernennung durch den Landesfürsten tragen. (Berichte hierzu finden Sie auf den Webseiten des Adelsverbandes oder erfragen Sie den Link zur Projektseite hier bei uns) Erwerben Sie einen wohl besetzten Adelsnamen, der als eingetragenes Markenzeichen beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und geschützt ist. Käufer haben das Recht auf Mitgliedschaft im Adelsverband.
Der Titel "Graf von Roit zu Hoya" oder "Graf von [Wunschname] zu Hoya" ist im Sinne des Namensrechtes also ein Namenszusatz (keine Namensergänzung oder Namensänderung, die dann einer Umschreibung Ihres Familiennamens beim Melderegister bedarf) und darf als Künstlername und Markenname oder Pseudonym - so wie es Ihnen beliebt - weltweit und straffrei geführt werden." Zitat Ende, Kommentar überflüssig.

Hinter der Namen Graf von Roit zu Hoya verbirgt sich Heiko Nowak., ein cleverer Unternehmer mit Sitz und Firmen in Recklinghausen, Hoya undf Bücken. Er ist auch der Initiator des Angebotes "Schloss-Besitzanteil + Adels-titel / Schloss Berga" wo er Minianteile der Burgruine Dreyfels bei Berga gegen Bares zusammen mit dem Grafentitel verhökert. Das Angebot bei Ebay wurde mitt-lerweile, Stand 29.10.2008, 15:43 Uhr, sage und schreibe 165 304 mal aufgerufen. Dies war uns eine Nachfrage wert. Von einem Mitarbeiter erfuhren wir telefonisch, daß besagtes Schloßangebot mittlerweile etwa 300 mal in Europa verkauft wurde. Etwa 600 Bestellungen gab es noch zusätzlich für "Zubehör" sprich gräflich notwendige Accessoires. Wenn Herr Nowak so weitermacht, stirbt das Bürgertum in Europa langsam aber sicher aus.

Gesetzliche Grundlagen:
Im Strafgesetzbuch für die Bundesrepublik findet sich unter Paragraph 132/132a folgender Text, den ich hier wiedergeben möchte:
§ 132
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Ab-zeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienst-bezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religions-gesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Soviel zum Thema Führen von Titeln, akademischen Gra-den usw. Nichts ist wohl schlimmer, als einen bereits als sicher angenommenen und geführten Titel oder Grad wieder "ablegen" zu müssen. Von der möglichen Strafe ganz abgesehen. Wie sagt so schön der Volksmund: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

Künstlernamen
Bis zum 31. Oktober 2007 konnte ein Pseudonym in den Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden; zuständig waren dafür in der Regel die Meldeämter. Ab dem 1. November 2007 wurde dies abgeschafft. Die Bundesregierung erwägt derzeit (2008), die Abschaffung wieder rückgängig zu machen. Unabhängig davon hat die Eintragung des Pseudonyms oder Künstlernamens in den Personalausweis keinerlei Rechtswirkung. Zulässig ist auch eine rechtsverbindliche Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt. Der Schutz des Pseudonyms gem. § 12 BGB bleibt davon unberührt. Bei Klagen kann der Künstlername zur Partei-enbezeichnung verwandt werden (vgl. Wandtke/Bulling, UhrR § 10 Rn. 52). Eintragungen im Grundbuch können unter einem Künstlernamen bei Grundstückskäufen nach § 15 Abs. 1 a GBV nicht erfolgen, zulässig ist aber die Ein-tragung des im Personalausweis registrierten Künstlernamens neben dem Familiennamen (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdn. 230).
Ein Bericht von Norbert Kattner






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