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Kein Karnevalsscherz sondern Realität. In Österreich wurde eine Traumvilla am Wörthersee per Lotterie verkauft. Die Vorgeschichte: Die Eigentümer konnten keinen Käufer für das Anwesen finden, der bereit war, einen einigermaßen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen. Die Angebote auch über Makler lagen alle bei ca. 660.000 Euro. So entschloss man sich kurzerhand das Haus zu verlosen. Da aber auch in der Alpenrepublik der Staat mit Argusaugen über das Glücksspiel - und das ist nun einmal eine Lotterie - wacht, beantragten die Eigentümer eine Genehmigung für die Lotterie, welche auch erteilt wurde. Eine Internetseite wurde eigens dafür eingerichtet und das Objekt per Lotterielos zum Lospreis von 99 Euro bei insgesamt 9999 Losen angeboten. Damit auch alles korrekt abläuft, wurde ein Notar mit der Überwachung beauftragt.
Das Angebot schlug ein wie eine Bombe. Die 9999 Lose waren bereits nach kurzer Zeit verkauft und die Webseite nahm keine Loskäufe mehr entgegen, obwohl noch wesentlich mehr Loskäufer, unter anderem auch der Verfasser dieses Artikels, gerne ein Los erworben hätten. Durch diese Aktion wurde so insgesamt 9999x99 Euro = stolze 989.901 Euro eingenommen. Ein feiner Deal wenn man bedenkt, daß nach Abzug aller Kosten, Gebühren und Steuern für den Verkäufer rund 800.000 Euro in der Kriegskasse gelandet sind, weit mehr als beim Verkauf über Makler. Der glückliche Gewinner erhielt also tatsächlich für 99 Euro eine Traumvilla zu einem Traumpreis, da ja alle anderen Kosten ja bereits bezahlt worden sind.
Die Gewinnchancen bei dieser Lotterie standen übrigens 1:9999, eigentlich eine Superchance im Vergleich zum Deutschen Lottoblock, hier beträgt die Gewinnchance auf einen Sechser immerhin 1:147.000.000, in Worten Eins zu Einhundertsiebenundvier-
zigmillionen!
Da die ganze Aktion nicht nur in Österreich reichlich Staub aufgewirbelt hatte, kamen natürlich auch sofort die Nachahmer. Offensichtlich blind und mit Dollarzeichen auf den Augen mehren sich die Anbieter solcher Lotterien, verspricht man sich davon ähnlich dem Goldrausch in Klondike/Alaska in den späten 90er Jahren des 19. Jahrhunderts rasante Gewinne bei geringstem Einsatz. Im Promispassort Kitzbühel wird mittlerweile ein Einfamilienhaus, Baujahr 2005 mit ca. 200qm Wohn/Nutzfläche und ca. 600qm Grund. Standort: Oberndorf i.T. / Kitzbühel unter http://www.kitzfee.at zur Verlosung angeboten. Ein Los kostet nur 111,- Euro, es werden nur 11.111 Lose vergeben.
In Wien soll die "vermutlich die schönste Wohnung im 10. Bezirk" und mit 1.350.000 Euro Schätzwert wohl auch teuerste per Lotterielos an den Mann/Frau gebracht
werden. Der Eigentümer des geräumigen Luxuspenthouses mit Dachgarten und Swimmingpool plant, wie viele andere Hausbesitzer derzeit auch, eine Hausverlosung. Über Stückzahl und Lospreis ist derzeit noch nichts bekannt.
Ärger hingegen steht einem Häusleverloser in Bayern ins Haus. Dieser hat die Verlosung seines in einem Vorort von München gelegenen Hauses gestartet. Zu diesem Zweck hatte er dafür im Internet 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro angeboten. Die Regierung von Mittelfranken in Ansbach hat die Verlosung des Hauses als zuständige Aufsichtsbehörde verboten mit der Begründung, die Verlosung verstoße in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht. Die Behörde teilte ferner mit, daß für den Fall der Nichteinstellung der Verlosung bis zu diesem Donnerstag den 29.01.2009 um 16 Uhr der Mann mit einem beträchtlichen Zwangsgeld zu rechnen habe. Hier der genaue Wortlaut der Pressemitteilung vom 27.01.2009:
Die Regierung von Mittelfranken hat mit heutigem Bescheid die Verlosung eines in einem Vorort von München gelegenen Hauses untersagt. Ein Münchener bietet im Internet 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro an. Die Regierung von Mittelfranken ist der Auffassung, dass die Verlosung in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht verstößt. So fehlt schon die erforderliche Erlaubnis. Eine Erlaubnis für die Hausverlosung könnte auch gar nicht erteilt werden, weil Glücksspiele im Internet generell verboten sind und Lotterien Privater grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden dürfen. Das gesetzliche Verbot wird nun durch einen sofort vollziehbaren Untersagungsbescheid durchgesetzt. Sollte der Münchener die Verlosung nicht bis zum Donnerstag der laufenden Woche um 16 Uhr eingestellt haben, muss er ein Zwangsgeld in beträchtlicher Höhe bezahlen. Die Regierung von Mittelfranken ist hinsichtlich der Glücksspielaufsicht im Internet für ganz Bayern zuständig. Damit gilt die Untersagungsverfügung für alle Spielteilnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in Bayern aufhalten.
Das Glücksspiel ist so konzipiert, dass die angepeilte Teilnehmerzahl von 48.000 zunächst durch mehrere Quiz-Runden auf 100 verringert werden soll. Unter diesen 100 Verlosungsteilnehmern sollen dann das Haus, ein Kleinwagen sowie kleinere Preise verlost werden. Der Veranstalter hatte sich im Jahr 2008 mit der für die Erteilung bayernweiter glücksspielrechtlicher Erlaubnisse zuständigen Regierung der Oberpfalz in Verbindung gesetzt. Diese teilte ihm ihre rechtlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit der Hausverlosung mit. Da der Münchener an seinen Plänen festhielt, informierte die Regierung der Oberpfalz in der zweiten Januarwoche 2009 die für den Erlass glücksspielrechtlicher Untersagungsbescheide hinsichtlich des Internets zuständige Regierung von Mittelfranken. Diese teilte daraufhin dem Veranstalter Mitte Januar ihre rechtliche Einschätzung mit und gab ihm hinsichtlich einer beabsichtigten Untersagungsverfügung Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Veranstalter gab daraufhin an, seine Verlosung sei kein Glücksspiel, sondern ein
Geschicklichkeitsspiel, da überwiegend nicht der Zufall, sondern das Wissen der Teilnehmer über die Gewinner entscheide. Die Regierung von Mittelfranken widerspricht dem in ihrer Untersagungsverfügung. Bei einer Gesamtbetrachtung überwiegt das Zufallselement. Das Quiz dient lediglich der Verringerung der Teilnehmerzahl, über den Hausgewinner entscheidet dann jedoch das Losglück.
Dies dürfte wohl auch das endgültige Aus für andere Anbieter in der BRD bedeuten, egal in welchem Bundesland der Sitz der Firma sich befindet bzw. die Lotterie durchgeführt werden soll. Ein ganz findiger Kopf aus Aachen glaubt, die ganze Sache mit der Gründung einer Firma in Belgien aus der Welt schaffen bzw. umgehen zu können. So ist er - auch im Gespräch mit dem Verfasser dieses Artikels - nach wie vor der Meinung, mit seinem Modell Verlosungen legal durchführen zu können. Der Start ist für den 1. Februar 2009 geplant. "Dies wird ein Gewinnspiel - der Firmensitz wird Belgien sein", so wirbt er auf seiner Homepage unter http://www.die-hausverlosung.de.
Voll von seiner Sache überzeugt ist dagegen der Betreiber der Webseite http://www.yoowin.de. Dort werden bereits ein Minicooper S zum Lospreis von 29 Euro, ein Audi Q5 3,0 TDI zum Lospreis von 49 Euro und ein Audi A6 Avant 2,0 TDI mit einem Lospreis von 39 Euro ausgespielt. Luxusartikel, Immobilien und sogar Schiffe sollen in Kürze folgen. Im Prinzip eine schöne Sache, wären da nicht die Bürokraten und Gesetze in der BRD. Denn aufgepasst: strafbar macht sich nicht nur der Veranstalter einer solchen illegalen Lotterie sondern auch alle Teilnehmer mit Wohnsitz in der BRD. Die Folge: Mögliche Verurteilungen wegen unerlaubten Glücksspieles nach dem Strafgesetzbuch StGB und Einziehung aller Spieleinsätze! Wir alle kennen diese Szenen aus den Fernsehkrimis, wenn der Komissar oder gar eine ganze Polizeitruppe den versteckten und rauchgeschwängerten Hinterrraum der Kneipe mit gezückter Taschenflak stürmt und brüllt: "Alle Mann Hände hoch - das Geld ist beschlagnahmt". Lassen wir uns also überraschen wie es wohl weitergeht. Bis dahin Ihnen allen eine schöne Zeit und bleiben Sie gesund. Ein Bericht von Norbert Kattner
Bild unten: Die Homepage von YooWin