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UK-Limited

Ausland

Schwere Zeiten für Besitzer und Betreiber von englischen Limited-Gesellschaften - Geldbussen bis zu 7.500 Pfund drohen!

Durch die Novellierung des sog. "Companies Act" wurden Änderungen im englischen Gesellschaftsrecht vorgenommen. Für Betreiber und Besitzer insbesondere wichtig ist nun, daß die Abgabefristen für Steuer- und sonstige Erklärungen penibel genau eingehalten werden. Companies House in Cardiff als Registrierungsbehörde für alle Gesellschaften in England und Wales verschickt saftige Bußgeldbescheide wie z.B. 150 GBP = umgerechnet ca. 190.- Euro bereits ab dem ersten Tag der Überschreitung und diese Bussen sollen auch (notfalls zwangswseise) beigetrieben werden. Also aufgepasst oder nach anderen Alternativen wie z.B. den USA suchen.

Mehr zum Thema USA hier.....



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